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   RG, 12.04.1937 - 3 D 145/37   

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https://dejure.org/1937,402
RG, 12.04.1937 - 3 D 145/37 (https://dejure.org/1937,402)
RG, Entscheidung vom 12.04.1937 - 3 D 145/37 (https://dejure.org/1937,402)
RG, Entscheidung vom 12. April 1937 - 3 D 145/37 (https://dejure.org/1937,402)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist das Oberversicherungsamt im Berufungsverfahren (§ 1675 RVersO.) eine zur Abnahme von eidesstattlichen Versicherungen zuständige Behörde?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 71, 172
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 25.03.1952 - 1 StR 866/51

    Anstiftung zu einer falschen Versicherung an Eides Statt - Anstiftung bei bereits

    Seine neuere Rechtsprechung lässt vielmehr erkennen, dass es nur dann aus der Behördenorganisation und den diese regelnden Vorschriften die ungeschriebene Zuständigkeit einer Behörde zur Abnahme eidesstattlicher Versicherungen gefolgert hat, wenn das Gesetz dieser Behörde ein förmliches Beweisverfahren als Grundlage einer Entscheidung übertragen hatte; so dem Reichspatentamt das Nichtigkeitsverfahren (RGSt 69, 26); dem Oberversicherungsamt das Berufungsverfahren der RVO (RGSt 71, 172); einem Landrat das Verfahren zur Entziehung der Schankerlaubnis (HRR 1936, 921).
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 548/52

    Rechtsmittel

    Ausserdem setzt die Anwendung des § 156 StGB nach der Rechtsprechung voraus, dass die eidesstattliche Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, zu dem sie abgegeben wird, dieser Behörde abgegeben werden durfte und nicht rechtlich völlig wirkungslos war (RGSt 67, 408; 70, 266, 268; 71, 172; 73, 144 f, 349 f; 74, 125 f; 75, 399 f; BGHSt 1, 13, 16; 2, 218, 222; BGH 1 StR 603/51 vom 11.12.1951; 1 StR 884/51 vom 6.5.1952).
  • BGH, 05.11.1953 - 4 StR 519/53

    Rechtsmittel

    Die Anwendung des § 156 StGB setzt vielmehr nach der Rechtsprechung ausserdem voraus, dass die eidesstattliche Versicherung über den Gegenstand, auf den sie sich bezieht, und in dem Verfahren, zu dem sie abgegeben wird, dieser Behörde abgegeben werden durfte und nicht rechtlich völlig wirkungslos war (RGSt 67, 408; 70, 266, 268; 71, 172; 73, 144 f, 349 f; 74, 126; 75, 399 f; BGHSt 1, 13, 16 [BGH 05.01.1951 - 2 StR 29/50]; 2, 218, 222 [BGH 25.03.1952 - 1 StR 866/51]; BGH 1 StR 603/51 vom 11. Dezember 1951; 1 StR 884/51 vom 6. Mai 1952).
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